Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Service

Unser Service für Immobilien-Verkäufer

Präsentation und Verkaufsaktivitäten
Bevor wir Ihre Immobilie präsentieren ist eine eingehende und gründliche Besichtigung sowie eine Sichtung aller relevanten Unterlagen notwendig. Daraus erfolgt eine detaillierte Aufnahme aller Objektdaten und eine kostenlose Verkehrswertermittlung. Vermarktung:

  1. Aufbereitung der Unterlagen zu ansprechenden und aussagekräftigen Exposes mit Fotos und verkaufsoptimierten Grundrissplänen
  2. Professionelle Präsentation Ihrer Immobilie im Internet.
  3. Aushang der Verkaufs-Exposes in den Immobilienschaukästen der Bankfilialen unseres Kooperationspartners Sparkasse Starkenburg.
  4. Schaltung von Verkaufsinserate im Immobilienteil der regionalen und überregionalen Tageszeitungen.
  5. Maximale Interessenten-Kontakte. Mehr als 5000 Kaufinteressenten aus unserer Kundenkartei suchen eine Immobilie, von der 1-ZKB-Wohnung bis zum Mehrfamilienhaus.
  6. Eine Vorauswahl der Kaufinteressenten. So sind wir in der Lage zwischen Immobilientourismus und ernsthaften Käufern definitiv zu unterscheiden.

Unser Service für Immobilien-Vermieter

Abnahmeprotokoll:
Wir übernehmen für Sie fachkundig den kompletten Mieterwechsel und kümmern uns gerne um die Abnahme von Ihrem Altmieter, erstellen Protokolle über Schäden und Zustand. Selbstauskunft: Mit unserer praxiserprobten

Selbstauskunft:
können Sie sich bereits im Vorfeld ein umfassendes Bild von dem in Frage kommenden Mietinteressenten/in machen. So können Sie in aller Ruhe mit unserer fachkundigen Beratung, den für Sie passenden Mieter/in auswählen.

NEU - Der Mieter-Solvenz-Check:
In Zusammenarbeit mit dem Institut Creditreform und der Sparkasse Starkenburg führen wir einen Mieter-Solvenz-Check (Bonitätsprüfung) durch. Dieser schützt Sie als Vermieter, sich einen Mieter ins Haus zu holen, der nicht zahlungsfähig ist.

Mietvertrag: Wir verwenden ausschließlich rechtlich geprüfte Mietverträge, nach neuesten gesetzlichen Regelungen.

Übergabeprotokoll: Wir erstellen Ihnen ein korrektes und umfassendes Wohnungs-Übergabeprotokoll, das von allen Parteien unterschrieben ist, denn nur was schriftlich zu Beginn eines Mietverhältnisses festgehalten wurde, zählt auch bei Beendigung.